Direkt nach der Schule in die dreijährige Ausbildung
Die dreijährige Ausbildung zum/zur Erzieher*in passt zu dir, wenn du dich entschlossen hast, nach der Schule oder einer Ausbildung Erzieher*in zu werden. Anhand verschiedener Praktika lernst du die sehr unterschiedlichen Arbeitsbereiche in dem Beruf kennen.
Du kannst erfahren, ob du z.B. lieber mit Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen arbeitest, welche Pädagogik oder welches Arbeitszeitmodell für dich passend sind. In der Regel hast du Anspruch auf AFBG.
Die Anmeldefrist endet am 28. Februar!
Lade dir hier einfach das Bewerbungsformular für die dreijährige Ausbildung herunter und schicke es uns per Post oder E-Mail zurück.
Alle Infos zur dreijährigen Ausbildung am BBZ
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Deine Ausbildung startet nach den Sommerferien. In der Regel beginnt dein Schultag morgens um 7:45 Uhr und endet um 14:35 Uhr. Aber keine Sorge, du wirst nicht nur auf der Schulbank sitzen: Neben spannenden Unterrichtsthemen wirst du dich auch immer wieder ausprobieren und deine neuen Kenntnisse anwenden können. Deine Ausbildung wird Praktika in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen enthalten. So kannst du außerdem selbst erfahren, welche Arbeitsbereiche zu dir passen.
Am Ende wirst du dein Zeugnis als „staatlich anerkannte*r Erzieher*in“ in den Händen halten. -
Die Aufgaben, die als staatlich anerkannte*r Erzieher*in auf dich warten, sind vielfältig aber auch anspruchsvoll. Deshalb sind auch die Voraussetzungen für den Beruf hoch. Es gibt jedoch unterschiedliche Möglichkeiten:
Zugang mit mittlerem Schulabschluss (MSA):
Du hast den mittleren Schulabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Tischler*in) sowie Praxiserfahrungen von 150h oder du kannst eine dreijährige Berufstätigkeit in einem sozialen oder pädagogischen Job nachweisen.Zugang mit Abitur oder Fachhochschulreife (AHR/FHR):
Du hast die Schule mit einem Abschluss nach dem 12. bzw. 13. Schuljahr verlassen. Dann musst du nur noch ein Praktikum von 150h nachweisen, das könnte z.B. in Form eines FSJ erbracht worden sein.
Du übernimmst außerdem sehr viel Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderung. Deswegen sind z.B. ein erweitertes Führungszeugnis, eine aktuelle Teilnahmebescheinigung am Ersten-Hilfe-Kurs, der Nachweis über Masernschutz usw. vorzulegen.
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Deine Bewerbung schicke uns bitte bis einschließlich 28. Februar mit folgenden Unterlagen:
dem ausgefüllten Anmeldeformular
deinem Lebenslauf mit
+ Geburtstag
+ Geburtsort
+ Staatsangehörigkeit
+ Schulausbildungden Nachweisen über
+ Schullaufbahn
+ Berufslaufbahn
+ Berufspraxisden beglaubigten Kopien der geforderten Zeugnisse (du kannst auch die Originale zum Abgleich im Schulbüro vorlegen)
Bewerber*innen mit Deutsch als Zweitsprache: Den Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau B2 oder höher.
Ausführlichere Informationen über die Anmeldung findest du in diesem PDF auf auf Seite 3
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Deine Ausbildung schließt nach drei Jahren mit einer Hausarbeit und einer staatlichen Prüfung ab. Dadurch eröffnest du dir völlig neue Chancen, denn durch den Abschluss qualifizierst du dich nicht nur für den Beruf, sondern du erlangst die allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung.
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Und was wirst du in den 3 Jahren in der Ausbildung lernen? Damit du gut auf die Aufgaben als staatlich anerkannte*r Erzieher*in vorbereitet sein wirst, lernst du in verschiedenen Lernfeldern:
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln,
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten,
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern,
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen gestalten,
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen,
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
In den fachrichtungsübergreifenden Lernbereichen hast du Unterricht in
Deutsch / Kommunikation mit Sprachbildung
Politik / Wirtschaft
Naturwissenschaft und Technik
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Für deine Ausbildung hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung, einerseits kannst du Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) beantragen, andererseits kannst du unter bestimmten Voraussetzung außerdem noch Wohngeld erhalten. Die Sätze für die AFBG liegen derzeit bei (Stand 6/2023):
max. 963,00 Euro für Alleinstehende
max. 1.198,00 Euro für Alleinstehende mit einem Kind
max. 1.198,00 Euro für Verheiratete
max. 1.433,00 Euro für Verheiratete mit einem Kind
max. 1.668,00 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern
Weitere Informationen dazu findest du auf der Internetseite der IB.SH:
https://www.ib-sh.de/produkt/aufstiegs-bafoeg-aufstiegsfortbildungsfoerderung/
Wie du im Kreis Segeberg Wohngeld beantragen kannst, dazu findest du auf folgender Seite Informationen: https://www.segeberg.de/B%C3%BCrger-innen-Service/Wohngeld.php?ModID=10&FID=3466.82.1&La=1&object=tx%7C3466.2.1&redir=1
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Ansprechpartnerin BBZ Bad Segeberg
Martina Siebert
Telefon: 04551 9631-0
E-Mail: martina.siebert@bbz-se.de